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Kanal-Erhaltungsbeiträge für gemeindeeigene, nicht im Eigentum der Gemeinde stehende Abwasseranlagen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/586 Heft 23 v. 1.12.2005

§ 25 OÖ ROG, § 28 OÖ ROG

§ 1 Abs 1 OÖ IBG

Die Einhebung von Kanal-Erhaltungsbeiträgen für „gemeindeeigene“ Abwasseranlagennach § 28 OÖ ROG 1994 durch die Gemeinde ist auch dann rechtens, wenn die Abwasseranlage, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung der ihr obliegenden öff Aufgaben bedient, nicht im Eigentum der Gemeinde steht.

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