MWSt
Art 9 Sechste RL 77/388/EWG
Werden der Allgemeinheit gegen Entgelt Glücksspielautomaten in besonders dafür eingerichteten Spielhallen zur Verfügung gestellt, liegt eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltung oder eine ähnliche Tätigkeit iSd Art 9 Abs 2 Buchst c erster Gedankenstrich vor, sodass der Leistungsort dort gelegen ist, wo die Tätigkeit tatsächlich erbracht ist.