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Beschwerde gegen vom VwGH im Vorerkenntnis nicht als rechtswidrig erkannte von der Behörde neuerlich gleich gelöste Streitfragen 21. 4. 2005, 2004/15/0168

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/582 Heft 23 v. 1.12.2005

§ 43 Abs 7 VwGG

Den Parteien des vwg Verfahrens steht ein Antragsrecht auf Berichtigung von Schreib- und Rechnungsfehlern in einem Erk des VwGH nicht zu.

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