§115 BAO, § 167 Abs 2 BAO
§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG
Eine vom VwGH als fehlerhaft angesehene Beweiswürdigung darf nur dann zum Anlass für die Aufhebung eines angef B genommen werden, wenn diese Fehlerhaftigkeit zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allg menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der beh Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage angenommen hat.