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Aufhebung von B wegen fehlerhafter Beweiswürdigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/552 Heft 22 v. 15.11.2005

§115 BAO, § 167 Abs 2 BAO

§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG

Eine vom VwGH als fehlerhaft angesehene Beweiswürdigung darf nur dann zum Anlass für die Aufhebung eines angef B genommen werden, wenn diese Fehlerhaftigkeit zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allg menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der beh Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage angenommen hat.

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