§ 71 AVG
§ 229 Abs 1 Stmk LAO
Spricht eine Beh lediglich über die Vorstellung eines AbgPfl gegen die Zurückweisung einer Berufung als verspätet ab, kann dies den AbgPfl in dem von ihm in der VwGH-Beschwerde bezeichneten Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (gegen die Versäumung der Berufungsfrist) nicht verletzen.