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Kein Recht auf Wiedereinsetzung gegen einen Bescheid mit dem eine Berufung als verspätet zurückgewiesen wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/558 Heft 22 v. 15.11.2005

§ 71 AVG

§ 229 Abs 1 Stmk LAO

Spricht eine Beh lediglich über die Vorstellung eines AbgPfl gegen die Zurückweisung einer Berufung als verspätet ab, kann dies den AbgPfl in dem von ihm in der VwGH-Beschwerde bezeichneten Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (gegen die Versäumung der Berufungsfrist) nicht verletzen.

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