Art 7 Abs 1 B-VG
§ 32 Abs 3 Sbg FremdenverkehrsG
Die Wortfolge „von einer Betriebsstätte des Unternehmers“ sowie das Wort „aus“ im zweiten Satz des § 32 Abs 3 Sbg FremdenverkehrsG, LGBl 94/1985, werden als gleichheitswidrig aufgehoben. Die aufgehobene Best hat bewirkt, dass nicht sämtliche außerhalb des Bundeslandes Sbg erbrachten Umsätze aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werden, sondern nur solche, die von einer außerhalb des Bundeslandes gelegenen Betriebsstätte aus erbracht werden. Es steht aber nur der im Bundesland erzielte Umsatz in einem sachgerechten Verhältnis zum Fremdenverkehrsnutzen, weshalb außerhalb des Bundeslandes erzielte Umsätze nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen.