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Rechtswidrige Kommunalbesteuerung von Pensionsabfi ndungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Pensionsantritt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/518 Heft 21 v. 2.11.2005

§ 5 Abs 2 KommStG

§ 67 Abs 6 EStG 1988 und § 67 Abs 8 EStG 1988

Dass ein Dienstnehmer nach der Beendigung des Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht, ist kein Tatbestandselement einer nach § 67 Abs 6 EStG 1988 begünstigten Besteuerung einer ihm gezahlten Pensionsabfindung. Ein derartiges Tatbestandselement eines Übertritts des Dienstnehmers in den „Status“ eines Pensionisten hat aber auch in der Befreiungsbest des § 5 Abs 2 lit a KommStG 1993 keinen Platz. Nur Dienstgeberleistungen aus einem unbeendeten Dienstverhältnis unterliegen weder der Steuerbefreiung des § 5 Abs 2 lit a KommStG 1993 noch jener des § 5 Abs 2 lit b leg cit.

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