Vlbg JagdAbgG: §§ 1, 2, 3, 20 Abs 2 Abs 2
Vlbg AbgVG: §§ 8a, 9
Auch wenn einem Jagdberechtigten ein Servitut zur Errichtung einer Jagdhütte auf eigene Kosten auf dem Gebiet der an ihn verpachteten Jagd mit gesondertem Vertrag eingeräumt wird, wobei diese Jagdhütte im Eigentum des Verpächters verbleibt, ist der Wert dieses Servituts iHd Errichtungskosten der Jagdhütte in die Bemessungsgrundlage für die Jagdabg in Vlbg einzubeziehen; die Errichtungskosten sind allerdings auf die Gesamtpachtdauer aufzuteilen.