vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels nach Unklarheiten im Spruch der Rechtsmittelbelehrung und Wiedereinsetzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/423 Heft 18 v. 15.9.2005

§ 229 Abs 3 NÖ LAO

§ 308 Abs 4 BAO

Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Wegfall des Hindernisses eingebracht werden. Als Hindernis für die rechtzeitige Einbringung eines Rechtsmittels ist jenes Ereignis zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Hindernis in einem Rechtsirrtum über das einzubringende Rechtsmittel, so hört dasselbe auf, sobald die Verfahrenspartei diesen Rechtsirrtum als solchen erkennen konnte und musste.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte