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Kein Hälftesteuersatz für bei Einbringung der inländischen Zweigniederlassung einer ungarischen Bank in eine österreichische Aktiengesellschaft ausgeschütteten Gewinn der Zweigniederlassung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/304 Heft 13 v. 1.7.2005

§ 22 Abs 2 Z 1 KStG 1966

§ 1 Abs 4 StruktVG

Da es sich bei dem ausgeschütteten Gewinn einer in eine österr AG eingebrachten inländischen Zweigniederlassung einer ungarischen Bank nicht um einen solchen, der nicht von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalges, sondern von einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalges mit ihren inländischen Einkünften erwirtschaftet worden ist, handelt, steht dies einer Inanspruchnahme des ermäßigten KSt-Satzes für die Ausschüttung eines solchen Gewinns entgegen. Die Einbringung des inländischen Betriebes der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft in die unbeschränkt steuerpflichtige AG machte den von der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft mit ihrem inländischen Betrieb vorher erwirtschafteten Gewinn rechtlich noch nicht zu einem solchen, der einer Ausschüttung durch eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalges iSd § 22 Abs 2 Z 1 KStG 1966 zugänglich werden könnte.

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