§ 28 Abs 6 EStG 1988
§ 119 EStG 1988
1. Bei Interpretation des § 28 Abs 6 EStG 1988 kann der erste Satz dieser Norm nicht isoliert von deren zweitem Satz betrachtet werden. Der zweite Satz zeigt aber deutlich auf, dass der Gesetzgeber die Zuwendungen mit bestimmten Aufwendungen verrechnet, aber keine grundsätzliche und allg Steuerfreiheit von Subventionen aus öff Kassen verwirklicht wissen will.