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Verletzung des Parteiengehörs bei Einleitung eines Finanzstrafverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/177 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 82 Abs 3 FinStrG

§ 115 Abs 1 FinStrG

Auch im Verfahren zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist der Partei zumindest Gelegenheit zur Gegendarstellung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu geben. Eine derartige Unterlassung stellt eine Verletzung des Parteiengehörs dar.

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