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Schenkungsteuer bei Übergabe eines bäuerlichen Betriebs bei vorheriger Verpachtung an den Betriebsübernehmer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/161 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 15a ErbStG

§ 4 Abs 2 Z 2 GrESt 1987

1. Bei Übergabsverträgen hins eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegen Gewährung eines Ausgedinges ist bei Bemessung der GrESt nicht vom Wert der Gegenleistung (Ausgedinge), sondern vom Wert des Grundstücks (Verkehrswert) auszugehen. Diese Vorgangsweise ist nicht auf Übergabsverträge beschränkt, bei denen der Wert des Ausgedinges den dreifachen Einheitswert übersteigt.

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