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Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung durch den Gemeinschuldner hins in Rechnung gestellter, im Konkurs uneinbringlicher Forderungen der Lieferanten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/160 Heft 7 v. 1.4.2004

§ 16 Abs 3 UStG 1972

Werden im Konkurs eines AbgPfl diesem in Rechnung gestellte Forderungen von Lieferanten uneinbringlich, sind die auf die Forderungen entfallenden Vorsteuern nach Aufhebung des Konkurses in diesem Umfang zu berichtigen.

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