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Verletzung des Gleichheitssatzes durch Vorschreibung des GrESt-Äquivalentes nach § 8 Abs 4 ErbStG an den erbserklärten Erben im Fall eines Nachlasskonkurses, der den tatsächlichen Erwerb des Grundstückes durch den Erben ausschließt

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2004/96 Heft 5 v. 1.3.2004

Art 7 Abs 1 B-VG

§ 8 Abs 4 ErbStG

1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass § 8 Abs 4 ErbStG beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken einen Zuschlag (GrESt-Äquivalent) zur ErbSt vorsieht.

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