Art 7 Abs 1 B-VG
§ 8 Abs 4 ErbStG
1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass § 8 Abs 4 ErbStG beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken einen Zuschlag (GrESt-Äquivalent) zur ErbSt vorsieht.
Art 7 Abs 1 B-VG
§ 8 Abs 4 ErbStG
1. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass § 8 Abs 4 ErbStG beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken einen Zuschlag (GrESt-Äquivalent) zur ErbSt vorsieht.