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Rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfrist für Erstattung rechtswidrig erhobener Abg ist gemeinschaftsrechtswidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2004/92 Heft 4 v. 15.2.2004

Art 10 EG

1.1. Die nationale Regelung des Vereinigten Königreiches, welche rückwirkend die Frist (Verjährungsfrist) verkürzt, innerhalb derer die Erstattung von - wegen der unmittelbaren Wirkung einer Richtlinienbestimmung - zu Unrecht entrichteter MWSt gefordert werden kann, verstößt gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Effektivität und des Vertrauensschutzes.

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