Art 10 EG
1.1. Die nationale Regelung des Vereinigten Königreiches, welche rückwirkend die Frist (Verjährungsfrist) verkürzt, innerhalb derer die Erstattung von - wegen der unmittelbaren Wirkung einer Richtlinienbestimmung - zu Unrecht entrichteter MWSt gefordert werden kann, verstößt gegen die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Effektivität und des Vertrauensschutzes.