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Aussetzung der Vollziehung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/652 Heft 24 v. 15.12.2004

BAO: § 212a BAO

ZK: Art 244

Dem § 212a BAO und dem Art 244 ZK kann nicht entnommen werden, dass die Aussetzung der Vollziehung der Rückforderung von Ausfuhrerstattung nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebende Berufung zulässig wäre.

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