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Gebührenpflicht der Änderung des Zulassungsbesitzers in Zulassungsscheinen nach bundesgesetzlich abgabenbefreiter Einbringung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/642 Heft 24 v. 15.12.2004

GebG: § 14 TP 14 und 15 Abs 4 TP 14

KFG § 42 Abs 1

Die Änderung des Namens des Zulassungsbesitzers in einem Zulassungsschein ist auch dann stempelgebührenpflichtig, wenn sie nach einer bundesgesetzlich von Abg befreiten Einbringung erfolgt ist.

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