FLAG § 2 Abs 1 lit c FLAG und § 2 Abs 1 lit h FLAG
§ 8 Abs 4 FLAG und § 6 Abs 1 FLAG
Ist ein volljähriges Kind, das in keiner Berufsaus- oder Fachschulfortbildung steht, nur zu 50 % und nicht auf Dauer behindert, besteht kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe.