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AbgHaftung des Gf einer insolventen GmbH bei fehlender Behauptung von Schuldausschließungsgründen bzw Namhaftmachung von (beschlagnahmten) Unterlagen, aus denen diese geriert werden könnten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/623 Heft 23 v. 1.12.2004

BAO: §§ 9 BAO, 80 ff BAO

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