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Schätzung auch bei Kalkulationsdifferenz unter 10 %

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/575 Heft 21 v. 1.11.2004

BAO: §§ 163 BAO, § 184 Abs 1 BAO

Ein Rechtssatz dahin gehend, es dürfe im Rahmen einer kalkulatorischen Überprüfung der Betriebsergebnisse und Umsätze einer Trafik nur geschätzt werden, wenn die Kalkulationsdifferenzen 10 % des Gesamtumsatzes überschreiten, lässt sich der Jud des VwGH nicht entnehmen.

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