vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung der Ausfuhrerstattung und Pönalisierung wegen fehlenden, ausreichenden Nachweises der Ausfuhr nach Vorlage von gefälschten Dokumenten, die die Einfuhr in das Bestimmungsland belegen sollten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/579 Heft 21 v. 1.11.2004

AusfuhrerstattungsG: § 5

VO (EG) 800/1999 : Art 16, 49, 51, 52

Wurden bei Beantragung von Ausfuhrerstattung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom Ausführer Dokumente vorgelegt, die die Einfuhr in das Bestimmungsland Russland belegen sollten, die sich aber hinterher als gefälscht herausstellten und kann fristgerecht kein anderer Nachweis der Erfüllung der Zollformalitäten und der Entladung der Ware erbracht werden, ist die gewährte Ausfuhrerstattung zuzüglich der in der VO vorgesehenen Sanktionen auch dann vom Ausführer zurückzuzahlen, wenn er für die gefälschten Dokumente nicht verantwortlich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte