Unterbleiben der AbgErhöhung bei Unterbleiben der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der EUSt wegen Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers der eingeführten Ware; keine AbgErhöhung für nachträglich, buchmäßig erfasste EUSt bei von der Zollbehörde zu vertretender verspäteter Erfassung
§ 80 Abs 2, § 108 Abs 2 ZollR-DG