§ 2 Abs 2 EStG 1988
§ 18 Abs 6 und 7 EStG 1988
Macht ein neben seiner unselbstständigen Tätigkeit als Warenpräsentator tätiger StPfl aus dieser, vom FA als Liebhaberei beurteilten Tätigkeit, Sonderausgaben aus Anlaufverlusten geltend, steht dem für den Fall, dass tatsächlich keine Liebhaberei vorliegt, die Möglichkeit der Berücksichtigung des Verlustes im Jahre seines Entstehens im Wege des Verlustausgleiches nach § 2 Abs 2 EStG 1988 von vornherein entgegen.