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Keine Vortragsfähigkeit von Anlaufverlusten nach Erwerb eines bestehenden Betriebes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/529 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 18 Abs 7 EStG 1988

Die Einräumung eines Verlustvortrages für Anlaufverluste setzt im Falle der Übernahme eines bestehenden Betriebes (Schmuckgeschäft) voraus, dass dieser Betrieb in völlig veränderter Form weitergeführt wird.

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