§ 7 EStG 1988
§ 10 Abs 1 EStG 1988
Veräußert ein Grundeigentümer mit dem Grundstück verbundene Rechte, ist insoweit eine gesonderte (unkörperliche) Wirtschaftsguteigenschaft nicht ausgeschlossen. Erwirbt ein Müllentsorgungsunternehmen ein Grundstück zur Sanierung der Hausmülldeponie (Altlast) und zur Schaffung neuen Deponieraumes, wobei die Errichtung einer Hausmülldeponie im Grundbuch angemerkt war, kann die Anschaffung des Grundstücks absetzbar und mit der Einräumung eines IFB verbunden sein.