Art 26 Sechste RL
Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a Sechste RL
1. Bei der Margenbesteuerung der Reisebüros ist Steuer-Bemessungsgrundlage die Differenz zwischen dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag ohne MWSt und den tatsächlichen Kosten einschließlich MWSt, die dem Reiseveranstalter (oder Reisebüro) durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer StPfl entstehen.