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Abweisung eines Antrages des VwGH auf Aufhebung von Best der WasserleitungsgebO der Gemeinde Wildermieming

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2004/512 Heft 19 v. 1.10.2004

§ 14, § 15 FAG 1997 FAG 1997

WasserleitungsgebO der Gemeinde Wildermieming

1. Eine Kanalanschlussgeb, die nicht am Beginn des Benutzungsverhältnisses steht, sondern bei welcher die Geb bereits mit der Rechtskraft des AnschlussB entsteht, ist keine Benützungsgeb (§ 14 Abs 1 Z 16 FAG), sondern ein Interessentenbeitrag (§ 15 Abs 1 Z 15 FAG). Benützungsgeb dürfen immer erst mit Beginn des Benützungsverhältnisses entstehen.

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