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Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Kauf einer von der Ges gemieteten Betriebsliegenschaft, für die der Ges vom Bestandgeber eine Kaufoption eingeräumt wurde, durch einen Gesellschafter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/470 Heft 17 v. 1.9.2004

§ 8 Abs 2 KStG 1988

§ 93 EStG 1988

Erwirbt ein Gesellschafter vom Bestandgeber der Betriebsliegenschaft, für die der Ges ein Optionsrecht eingeräumt worden ist, letztlich selbst als Käufer die Liegenschaft, kann darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den die Ges beherrschenden Gesellschafter erblickt werden.

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