§ 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994
§ 16 Abs 1 EStG 1988
1. Die Voraussetzung einer nachweisbaren, klaren Vermietungsabsicht für die Berücksichtigung von Vorwerbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsteuern, bevor noch Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn aus der Vermietung erzielt werden.