§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs 2 FLAG
Dass ein Alleingesellschafter nicht nur Aufgaben der (handelsrechtlichen) Geschäftsführung wahrgenommen, sondern überwiegend im operativen Bereich der GmbH Tätigkeiten ausgeübt hat, die „fachlich der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers entsprechen“ steht der Annahme, dass die Beschäftigung des Alleingesellschafters mit Ausnahme der Weisungsgebundenheit sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist sowie der DB-Pflicht nicht entgegen.