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Schenkungssteuerpflicht der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes (Wohnrechtes) zu Gunsten der Lebensgefährtin gegen Haushaltshilfe und Pflege im Krankheitsfall

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/427 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG

Räumt ein StPfl seiner Lebensgefährtin ein Fruchtgenussrecht (Wohnrecht) an der von ihm erworbenen Liegenschaft ein, ist dieses auch dann schenkungssteuerpflichtig, wenn es nicht verbüchert und nur gegen Haushaltshilfe und Pflege im Krankheitsfall eingeräumt und die Schenkung überdies wieder aufgehoben wurde.

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