§ 303 Abs 4 BAO
Für die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme eines abgeschlossenen ESt-Verfahrens ist entscheidend, ob gegenüber dem Abschluss dieses Verfahrens Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und nicht, ob Tatsachen oder Beweismittel vor Abschluss eines anderen Verfahrens der Beh zur Kenntnis gelangten.