§ 2 Abs 3 EStG 1988
§ 1 Abs 2 LVO
Eine Sondertilgung von Krediten aus nicht durch die Vermietung einer Eigentumswohnung erwirtschafteten Geldmitteln stellt keine zu getrennten Liebhaberei-Beurteilungszeiträumen führende Änderung der Bewirtschaftungsart dar, wenn diese Fremdmitteltilgung von vornherein geplant war.