Keine rückwirkende Befreiung von der KESt für die Vergangenheit und Rückvergütung durch Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Abgabe der Befreiungserklärung durch eine gemeinnützige Bauvereinigung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/345 Heft 12 v. 15.6.2004