§ 5 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987
§ 1 Abs 1 Z 2 UStG 1994
Wird in einem Schenkungsvertrag über eine Liegenschaft vereinbart, dass der Schenker die aufgrund des mit der Schenkung bewirkten Eigenverbrauches geschuldete USt dem Beschenkten in Rechnung stellt, und überrechnet der Beschenkte nach Rechnungsstellung nachträglich den entsprechenden Betrag von einem Guthaben auf seinem Steuerkonto auf das des Schenkers, ist von diesem Betrag GrESt zu entrichten.