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Keine Wiederaufnahme wegen nachträglichem Bekanntwerden eines die Rechtslage ändernden Gemeinderatsbeschlusses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/321 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 69 Abs 1 Z 2 AVG

Das nachträgliche Bekanntwerden einer durch den Beschluss eines Gemeinderates erfolgten Novellierung der maßgeblichen Rechtslage hins der Bemessung einer Wasserleitungsgebühr scheidet als ein der rechtlichen Ebene zugeordnetes Element von vornherein als Wiederaufnahmegrund aus.

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