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Familienbeihilfenanspruch eines behinderten Kindes in teilweise durch eigene Mittel finanzierter Anstaltspflege (Heimerziehung)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/298 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 6 Abs 2 lit d FLAG

Wird die Anstaltspflege bzw Heimerziehung einer behinderten Waise teilweise durch deren eigene Mittel finanziert, hat sie auch Anspruch auf die Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag.

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