§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Wird die Anstaltspflege bzw Heimerziehung einer behinderten Waise teilweise durch deren eigene Mittel finanziert, hat sie auch Anspruch auf die Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag.
§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Wird die Anstaltspflege bzw Heimerziehung einer behinderten Waise teilweise durch deren eigene Mittel finanziert, hat sie auch Anspruch auf die Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag.