§ 4 Abs 2 EStG 1988
§ 9 EStG 1988
1. Wurden Urlaube in bedeutendem Ausmaß nicht konsumiert und insofern dadurch bedeutende Ergebnisverzerrungen verursacht, besteht iSd Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eine Verpflichtung zur Bildung einer Urlaubsgeldrückstellung.