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Gehsteigabg trotz privatrechtlicher Vereinbarung mit Gemeinde über Kostentragung der Gehsteigherstellung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/264 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 2 Tir GehsteigabgG

Durch privatrechtliche Vereinbarung der Gemeinde I mit Grundstückseigentümern über die Gestaltung der Gehwege und die Kostentragung hiefür kann die bestehende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur AbgEntrichtung der Gehsteigabg in I nicht im Sinne einer Anrechnungsverpflichtung modifiziert werden.

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