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Kammerumlagenberechnung nach Abschaffung der GewSt und Einführung einer umsatzabhängigen Handelskammerumlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/261 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 57 HKG

Art VII SteuerreformG 1993

Nachdem § 57 Abs 1 und 2 idF vor der 10. HKG-Nov auch nach Aufhebung des GewStG in Geltung geblieben ist, findet die in dieser Best enthaltene Regelung betreffend die Zuschläge zur GewSt (Handelskammerumlage) auf den Gewerbeertrag iSd Art VII Z 2 erster Satz SteuerreformG 1993 - es ist dies ein vor dem 1. 1. 1994 angefallener Gewerbeertrag - Anwendung, obwohl mit 1. 1. 1994 eine umsatzabhängige Handelskammerumlage eingeführt worden ist.

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