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Abweisung eines Devolutionsantrages nach Übergang der Entscheidungspflicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/256 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 311 Abs 4 BAO

Auch wenn aufgrund eines wirksamen (ersten) Devolutionsantrages infolge Säumnis des FA die Entscheidungspflicht auf die AbgBeh zweiter Instanz bereits übergegangen ist, bewirkt die Abweisung dieses (ersten Devolutionsantrages), dass die Zuständigkeit wieder an das FA zurückfällt, womit auch die Entscheidungsfrist für das FA wieder neu zu laufen beginnt.

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