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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten, in den betrieblichen Organismus eingegliederten Gesellschafter-Gf mit laufender Entlohnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/248 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Ist ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf in den betrieblichen Organismus der Ges durch eine auf Dauer angelegte Leistungserbringung an diese eingegliedert und werden diese Leistungen im Wesentlichen in gleicher Höhe honoriert, ist auch dann von der DB-Pflicht seiner Bezüge auszugehen, wenn ihm, dem abgeschlossenen Vertrag zufolge, im Falle der Erfolglosigkeit der Ges kein Bezug gebühren würde.

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