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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf mit laufend akontiertem Jahresbezug und Vertretungsbefugnis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/246 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

In den geschäftlichen Organismus eingegliederte, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf unterliegen auch dann der DB-Pflicht, wenn ihre im Vorhinein festgesetzten Honorare in unterschiedlicher Höhe laufend akontiert werden und sie im Falle ihrer zulässigen Vertretung (die nicht in Anspruch genommen wurde) deren Kosten zu tragen hätten.

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