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Berücksichtigung der Rechtslage und Beweisaufnahme und Parteiengehör hins der Beurteilung der Behinderung eines Kindes durch Klumpfußbildung vor und nach einer Operation

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/244 Heft 8 v. 15.4.2003

als „erheblich“ und für voraussichtlich länger als drei Jahre andauernd

§ 8 Abs 5 und 6 FLAG

§ 183 Abs 4 BAO

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