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Haftung für LSt und DB bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung); Wiederaufnahme eines LSt-Verfahrens wegen Hervorkommens eines anderen lohnsteuerhaftpflichtigen „Arbeitgebers“ bei Personalgestellung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/241 Heft 8 v. 15.4.2003

§ 47 Abs 1 EStG 1988

§ 80 EStG 1988

2. Eine Wiederaufnahme ist nur zulässig, wenn im wieder aufgenommenen Verfahren ein anders lautender B zu erlassen ist. Wenn ein Arbeitgeber in einem weiteren Haftungsverfahren für LSt anderer AN in Anspruch genommen wird, bedarf es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens.

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