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Bestellung des Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger -- keine fristverlängernde Wirkung zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2003/236 Heft 7 v. 1.4.2003

§ 41 Abs 2 StPO

§ 43a StPO

Ist ein Angekl durch einen Wahlverteidiger vertreten, bewirkt die über seinen Antrag erfolgte Bestellung seines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger keine Fristverlängerung für eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das über ihn verhängte Urteil wegen AbgHinterziehung.

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