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Kanalgeb-pflichtiges weiteres Geschoß durch nicht durchgehende Zwischendecke

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2003/205 Heft 6 v. 15.3.2003

§ 2 Stmk KanalabgG

§ 4 Stmk KanalabgG

Durch die Einziehung einer - wenn auch nicht durchgehenden - Zwischendecke in einem Gebäude wird ein weiteres, für die Bemessung der Kanalgeb relevantes Geschoß errichtet.

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